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Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Kostenübernahme nach § 40 SGB XI

42 €monatlich ab Pflegegrad 1
Kein Rezepterforderlich
Lieferungdirekt nach Hause
Antrag& Abwicklung durch uns

Kostenübernahme durch die Pflegekasse bei vorhandenem Pflegegrad. Wir beraten Sie gerne persönlich.

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Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um Pflegehilfsmittel, Pflegebox, Pflegegrad und die Kostenübernahme durch die Pflegekasse.

Was sind Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel sind Produkte, die die häusliche Pflege erleichtern und sowohl pflegebedürftige Menschen als auch ihre pflegenden Angehörigen im Alltag unterstützen. Sie helfen dabei, die Hygiene zu verbessern, das Risiko von Infektionen zu reduzieren und die Pflege für alle Beteiligten sicherer, einfacher und würdevoller zu gestalten.

Zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz und Schutzschürzen.

Liegt ein anerkannter Pflegegrad vor und erfolgt die Pflege überwiegend zu Hause, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für diese Pflegehilfsmittel bis zur gesetzlich vorgesehenen monatlichen Höchstgrenze. So erhalten Betroffene und ihre Angehörigen eine wertvolle Unterstützung für den Pflegealltag.
Wir sind Ihr Ansprechpartner für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch (Produktgruppen 51 + 54). Wir beraten Sie gerne und übernehmen auf Wunsch die gesamte Abwicklung mit Ihrer Pflegekasse.
Welche Arten von Pflegehilfsmitteln gibt es?
Für die häusliche Pflege sind insbesondere zwei Arten von Pflegehilfsmitteln von Bedeutung:

Technische Pflegehilfsmittel (Produktgruppe 51)
Diese Hilfsmittel unterstützen die Pflege oder erleichtern den Alltag pflegebedürftiger Menschen. Hierzu gehören beispielsweise Pflegebetten, Krankenfahrzeuge oder Krankenheber. Sie werden von der Pflegekasse in vielen Fällen leihweise zur Verfügung gestellt. Im Zusammenhang mit der Beantragung der Pflegehilfsmittel PG51 wären das die waschbaren Bettschutzeinlagen je nach Pflegekasse zwei Stück pro Jahr.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (Produktgruppe 54)
Diese Produkte werden regelmäßig im Pflegealltag benötigt und nach dem Gebrauch ersetzt. Dazu zählen unter anderem Einmalhandschuhe, Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, medizinischer Mundschutz, Schutzschürzen und Einmalbettschutzeinlagen.Diese sind ausschließlich für die Benutzung durch die Patienten oder für die pflegenden Angehörigen vorgesehen nicht für den Pflegedienst. Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung und übernehmen auf Wunsch die gesamte Abwicklung mit Ihrer Pflegekasse. Hierfür stellen wir Ihnen die passenden Formulare zur Verfügung postalisch oder digital als download oder per mail.
Wer hat Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel?
Sie haben Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zur gesetzlich festgelegten monatlichen Kostenübernahme, zur Zeit maximal 42 € pro Monat, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
  • Sie haben einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5).
  • Sie werden überwiegend zu Hause, in einer betreuten Wohngemeinschaft oder einer vergleichbaren Wohnform gepflegt.
  • Die Pflege erfolgt ganz oder teilweise durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen.
Ein ärztliches Rezept ist nicht erforderlich.

Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist in § 40 SGB XI geregelt. Ziel dieser Leistung ist es, die häusliche Pflege zu erleichtern, die Hygiene zu verbessern und sowohl pflegebedürftige Menschen als auch ihre pflegenden Angehörigen im Pflegealltag zu entlasten. PRIMAHOMECARE unterstützt Sie gerne bei der Beantragung und übernimmt auf Wunsch die gesamte Abwicklung mit Ihrer Pflegekasse.
Welche Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse übernommen?
Die Pflegekasse übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Kostenübernahme verschiedene zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, die den Pflegealltag hygienischer und sicherer gestalten. Dazu gehören unter anderem:
  • Einmalhandschuhe
  • Mundschutz oder FFP2 Masken
  • Einweg Schutzschürzen
  • Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch
  • Händedesinfektionsmittel
  • Flächendesinfektionsmittel
  • Wiederverwendbare Bettschhutzeinlagen
Diese Pflegehilfsmittel tragen dazu bei, das Infektionsrisiko zu verringern und sowohl die pflegebedürftige Person als auch pflegende Angehörige während der häuslichen Pflege bestmöglich zu schützen. PRIMAHOMECARE stellt Ihnen Ihre Pflegehilfsmittel auch individuell zusammen in einer konfigurierten möglichen Kombination und liefert diese zuverlässig direkt nach Hause.
Was ist eine Pflegebox oder ein Pflegepaket?
Eine Pflegebox oder ein Pflegepaket enthält zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, die im häuslichen Pflegealltag regelmäßig benötigt werden. Sie unterstützt sowohl pflegebedürftige Menschen als auch ihre pflegenden Angehörigen bei einer hygienischen und sicheren Versorgung.

Je nach individuellem Bedarf kann die Pflegebox unter anderem folgende Produkte enthalten:
  • Einmalhandschuhe
  • Händedesinfektionsmittel
  • Flächendesinfektionsmittel
  • Medizinischer Mundschutz oder FFP2 Masken
  • Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch
  • Einweg Schutzschürzen
  • Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen
Die Zusammenstellung der Pflegebox kann individuell an Ihrem Bedarf angepasst werden. PRIMAHOMECARE liefert Ihnen die benötigten Pflegehilfsmittel regelmäßig und bequem direkt nach Hause – zuverlässig und ohne zusätzlichen Bestellaufwand. Wenn gewünscht auch als regelmäßiges monaltiches Abonnement.
Wie erhalte ich mein kostenfreies Pflegepaket?
Der Weg zu Ihrem Pflegepaket ist ganz einfach:
  • 1. Stellen Sie Ihre Pflegepaket ganz nach Ihrem persönlichen Bedarf zusammen und lassen Sie sich von uns hierzu beraten.
  • 2. Füllen Sie den Antrag aus und senden Sie ihn an PRIMAHOMECARE. Diesen können Sie sich einfach auch downloaden und ausdrucken.
  • 3. Wir übernehmen die gesamte Abwicklung mit Ihrer Pflegekasse.
  • 4. Nach der Genehmigung erhalten Sie Ihre Pflegehilfsmittel regelmäßig und bequem nach Hause geliefert.
Für Sie entsteht kein zusätzlicher bürokratischer Aufwand. PRIMAHOMECARE kümmert sich für Sie um den Ablauf.
Haben auch privat Versicherte Anspruch?
Ja. Auch privat pflegeversicherte Personen können Anspruch auf die Erstattung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch haben.

Die Pflegehilfsmittel werden in der Regel zunächst selbst bezahlt. Anschließend kann die Rechnung bei der privaten Pflegeversicherung zur Erstattung eingereicht werden. Maßgeblich sind die jeweiligen Vertragsbedingungen Ihrer privaten Pflegeversicherung.

Es empfiehlt sich, die Kostenübernahme direkt mit der eigenen privaten Pflegeversicherung zu klären. Wir informieren Sie gerne über den Ablauf und unterstützen Sie bei Fragen zur Versorgung mit Pflegehilfsmitteln.
Haben auch privat versicherte Kinder und Jugendliche einen Anspruch?
Ja. Auch privat pflegeversicherte Kinder und Jugendliche können Anspruch auf die Erstattung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch haben. Die Pflegehilfsmittel werden in der Regel zunächst selbst bezahlt. Anschließend kann die Rechnung bei der privaten Pflegeversicherung zur Erstattung eingereicht werden. Maßgeblich sind die jeweiligen Vertragsbedingungen Ihrer privaten Pflegeversicherung.
Haben auch gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche einen Anspruch?
Ja, auch Kinder und Jugendliche mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel nach §40 SGBXI. Diese Pflegehilfsmittel unterstützen Familien im Pflegealltag und tragen zu einer hygienischen und sicheren Versorgung bei.
Warum lohnt sich eine monatliche Pflegebox für Sie?
Eine monatliche Pflegebox sorgt dafür, dass die im Pflegealltag benötigten Pflegehilfsmittel jederzeit verfügbar sind. Das spart Zeit, erleichtert die Organisation und entlastet pflegebedürftige Menschen sowie ihre Angehörigen enorm.

Ihre Vorteile auf einen Blick::
  • monatlich bis zu 42 € Kostenübernahme im Rahmen der gesetzlichen Regelung durch die Pflegekasse
  • Regelmäßige, komfortable und zuverlässige Lieferung direkt nach Hause
  • Individuell zusammengestellte Pflegebox nach Ihrem persönlichen Bedarf
  • Kein ärztliches Rezept erforderlich
  • Auf Wunsch übernimmt PRIMAHOMECARE die Beantragung bei Ihrer Pflegekasse
  • Bei einem Anbieterwechsel können Sie die hierfür notwendigen Formular bei uns digital oder postalisch erhalten
So können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren – die bestmögliche Versorgung und Betreuung Ihrer Angehörigen.